Steuerhinterziehung

Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte als Anwalt im Strafrecht in Hamburg und bundesweit umfasst das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung erfordert von Ihrem Anwalt nicht nur materielle Kenntnisse in diesem komplexen Fachbereich sondern auch hinreichendes Verständnis der Abläufe und Prozesse, die bei den Strafverfolgungsbehörden und insbesondere der Bußgeld und Strafsachenstelle erfolgen. Die Steuerhinterziehung ist ein „klassischer“ Vorwurf, der in meinen täglichen Tätigkeitsbereich als Strafverteidiger fällt. Ich übernehme Ihre Verteidigung als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit mit der gebotenen Professionalität und Seriosität, die dieser Vorwurf erfordert.

Vorwurf der Steuerhinterziehung – Verteidigungsstrategie mit Sachverstand

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird der- oder diejenige mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Es handelt sich hierbei meist um komplexe Vorgänge; die Prüfungen und Ermittlungen der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden sind umfangreich und von langer Hand vorbereitet, sodass eine seriöse Prüfung nur anhand der Aktenlage erfolgen kann, die ich als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit gerne nach erfolgter Akteneinsicht übernehme. Sodann kann ich Ihnen eine seriöse Einschätzung zu den Ausmaßen, den drohenden Konsequenzen aber vor allem zu den konkreten Aussichten Ihrer Verteidigung geben. Eine sachliche Kommunikation mit den Behörden auf Fachebene kann in vielen Fällen schon zu Erleichterungen, für Sie günstigeren Konsequenzen etwaigen Fehlverhaltens oder auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Hier bin ich gerne als Ihr Strafverteidiger für Sie tätig – zögern Sie nicht und vertrauen Sie mir Ihr Anliegen sowie Ihre Verteidigung an.

Steuerverkürzung – wann liegt diese vor?

Steuern gelten dann als verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Dies gilt nach § 370 Abs. 4 AO auch dann, wenn die Steuer nur vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird. Ebenso ist dies zu berücksichtigen, wenn eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind nach dem Gesetzeswortlaut auch Steuervergütungen. Nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind dann erlangt im Sinne der Vorschrift, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden.

Oftmals unterschätzter Auslandsbezug bei Steuerhinterziehungen

Als Ihr Anwalt im Strafrecht weiß ich, dass oftmals sehr komplexe Regelungen dazu führen, dass diese nicht eingehalten werden. Hier muss eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeitet werden, die je nach Einzelfall die Rechtsfolgen aber auch die monetären Belastungen der möglichen Konsequenzen unter Beachtung der persönlichen Verhältnisse mit einbezieht. Gerne übernehme ich als Ihr Anwalt in Hamburg und bundesweit die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Wichtig zu wissen ist, dass die Regelungen zur Steuerhinterziehung auch dann nach § 370 Abs. 6 AO gelten, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden.

Die Prüfung des Sachverhalts und die Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie erfordern – gerade in diesen besonderen Konstellationen – Fachkenntnisse und professionellen Sachverstand, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Diese Verteidigung übernehme ich für Sie als Ihr Anwalt im Strafrecht mit der gebotenen Seriosität und dem erforderlichen know how.

Verteidigung in Hamburg und bundesweit

Der Vorwurf einer Steuerhinterziehung gem. § 370 AO ist vergleichsweise schnell erhoben. Einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen ist eine sinnvolle Entscheidung. Denn eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann eine erhebliche Strafe nach sich ziehen, denn bereits ohne das Vorliegen eines besonders schweren Falles kann eine Steuerhinterziehung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Daher sollte vor allem so früh wie möglich ein erfahrender Strafverteidiger zu Rate gezogen werden. Auch im laufenden Verfahren kann ein zu Rate ziehen eines Anwalts noch durchaus für Sie positive Auswirkungen haben. Ich berate meine Mandantschaft gegen jeden Vorwurf der Steuerhinterziehung umfassend. Aufgrund meiner Praxiserfahrung als Anwalt in Hamburg und bundesweit und auf Basis meiner Fachkenntnisse auf diesem Gebiet kann ich meinen Mandanten eine fundierte Einschätzung des Sachverhalts und der Verteidigungsmöglichkeiten geben.